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Notentwässerungen an Flachdächern sind gesetzlich vorgeschrieben!

Dach und Fassade mit Profil

Mit minimalem Aufwand großen Erfolg erzielen!

Die Entwässerung von Flachdächern ist heute in DIN-Normen geregelt. Es gibt keine Ermessungsspielräume  mehr. Seit März 2002 gilt die DIN 1986 Teil 100 mit zusätzlichem nationalen Bestimmungen zur DIN EN 12056 und DIN EN 752, die die Entwässerungssysteme außerhalb des Gebäudes regelt.

Neue Richtlinien!

Neu ist, dass neben der Standortbezogenen Berechnung des Bemessungs- und Jahrhundertregens nun auch die Notentwässerung vorgeschrie-
ben wird.

Ein Notsystem, das frei auf das Grundstück entwässert und keinesfalls an die Regenent-wässerungsleitungen des Dachab-laufsystems angeschlossen werden darf.

Auf Notüberläufe kann nur dann verzichtet werden, wenn Regenrückhaltung auf dem Dach planerisch vorgesehen ist, wie zum Beispiel bei intensiv begrünten Dächern.

Für Dachkonstruktionen mit innenliegenden Rinnenentwässer-
ungen und Flachdächern in Leichtbauweise, zum Beispiel Trapezblechdächer, sind Notüber-
l
äufe immer zwingend vorge-schrieben.

 

Welche Möglich-
keiten gibt es?



In der Regel  stehen zwei verschiedene Notentwässerungs-
systeme zur Verfügung:

Notentwässerung durch zusätzliche Gullys mit Anstau-element (1), oder rechteckige Sicherheitsüberläufe (2) Attika Gullys. Für alle Varianten gilt, dass sie das anfallende überschüssige Regenwasser frei auf das Grundstück entwässern müssen.

Das Problem

Die Zunahme von Wetterereignissen, die mit Starkregen einhergeht, muss mittlerweile als Fakt gesehen werden. Überflutung von Dächern durch Starkregen, ist deshalb ein Thema das den Gebäude-eigentümer zum Handeln zwingt.

Die Versicherer beschränken sich bei der Regulierung von Schäden, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt werden, auf Überschwemmung, Hagel, Schneedruck-Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben.
Somit sind grundsätzlich auch Schäden, welche durch Starkregen verursacht wurden, versichert.

Jedoch ist zu beachten, dass der Einsturz eines Daches in Folge einer Überflutung durch Starkregen i. d. R. nicht versichert ist.

Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet sein versichertes Gebäude in Ordnung zu halten, dass Schäden dieser Art nicht eintreten können.

Wir empfehlen: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Versicherungsgesellschaft - Was kann getan werden um die Sicherheit zu gewährleisten?

Daher: Sicherheit für den Gebäudeeigentümer wird durch den zusätzlichen / nachträglichen Einbau einer der zwei angesprochenen Notentwässer-ungsmöglichkeiten/Systeme gewährleistet.


Wir beraten Sie gerne und planen für Ihre individuellen Bedürfnisse.
 
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"Wir erbringen den Nachweis und die Qualitätsarbeit für die sichere und anhaltende Notentwässerung an Ihrem
Flachdach."

 

Wir freuen uns über
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Tel: 040 - 69 69 32 0
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